Erbschaft- und Schenkungsteuer
„Anleger sollten jetzt handeln, um Erbschaft- und Schenkungsteuer zu sparen“, darauf weist Frank Schaich, Geschäftsführer der IC Immobilien Consulting- und Anlagegesellschaft mbH hin.
Teilweise können selbst bei Schenkungen an nicht eheli-che Lebenspartner, die normalerweise sehr hoch be-steuert werden, bis zu 98% Schenkungsteuer gespart werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (siehe Rechenbeispiel in der Anlage).
Die IC bietet aktuell folgende Variante an: der Anleger beteiligt sich über eine gewerblich geprägte GmbH & Co KG an dem IC Fonds Deutschland 17. Dadurch profitiert er zugleich von mehreren steuerlich vorteilhaften Rege-lungen – so von der günstigeren Bewertung von Immobi-lien und von den Freibeträgen und Bewertungsvorteilen für Betriebsvermögen.
Allerdings muss das steuergünstig auf die nächste Gene-ration übertragene Betriebsvermögen für mindestens fünf Jahre im Bestand bleiben. Sonst gehen die Bewertungs-vorteile des Betriebsvermögens verloren. Zudem muss ein bei Verkauf anfallender Gewinn immer versteuert werden. „Allerdings gibt es auch hier je nach persönlicher Situation Freibeträge und Steuerabschläge“, so Schaich.
Der Bundesfinanzhof hat zwar solche und ähnliche Ges-taltungen kritisiert und dem Bundesverfassungsgericht die Prüfung aufgetragen. Es wird auch erwartet, dass die Richter in Karlsruhe den Gesetzgeber zu einer Neurege-lung verpflichten. Bis zur Entscheidung des Gerichts gilt jedoch Vertrauensschutz für die geltende Rechtslage.