Auf die Gewährleistungspflicht achten
Guido Beddig schreibt in einem Artikel der Finanzen, Markt + Management, Ausgabe 09/2012, wie wichtig es sei, das Gewährleistungsmanagement als festen Bestandteil des Property-Managements bei einer Immobilie zu definieren. Denn oftmals würden auf der Instandhaltungsliste des Property-Managers Posten auftauchen, die vermeidbar wären, wie etwa Reparaturen, die noch in der Garantie- beziehungsweise Gewährleistungsfrist kostenlos hätten behoben werden können. Dabei sei zwischen der Garantie, einem zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Ersatzleistung zusichere, und der Gewährleistung, unter der eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung bei Mängeln, die bereits zum Verkaufszeitpunkt bestünden, zu verstehen sei, zu unterscheiden. Vor allem Neubauten wiesen meist Mängel auf, die unter die Gewährleistungsverpflichtung des Erstellers fielen. Um den Überblick zu behalten, rät Beddig zu einem IT-System. Zudem sollten Techniker vor Fristende mit ausreichend Vorlauf das Gebäude inspizieren und Mängel melden. So ließe sich auch die Frist für reparierte oder ausgetauschte Teile verlängern.