AIFM betrifft auch Bestandsfonds
Viele geschlossene Immobilienfonds werden zukünftig auch die Anforderungen der AIFM-Richtlinie erfüllen müssen. Davon zeigt sich Oliver Priggemeyer von der IC Immobilien Gruppe in der BÖRSEN ZEITUNG vom 19.12.2013 überzeugt. Zum einen würden etwa Fondsgesellschaften, die für die Sanierung eines Bestandsobjekts 20% des investierten Kapitals von ihren Anteilseignern einsammeln wollten, dem KAGB unterliegen. Zum anderen würden Banken bei anstehenden Refinanzierungen ein hohes Maß an Transparenz in Anlehnung an das KAGB von den Kreditnehmern verlangen. Die IC Immobilien Gruppe wolle 2014 sowohl die Zulassung als intern verwaltete KVG beantragen als auch von der BaFin zertifizierte Dienstleistungen für KVGs anbieten, so Priggemeyer im Gespräch mit Dr. Thomas List von der BÖRSEN ZEITUNG weiter. Die Voraussetzungen dazu seien gegeben: „Wir müssen die Transparenzforderungen für unsere Kunden wie ausländische Banken, Pensionskassen und Private-Equity-Investoren schon heute erfüllen“, so Priggemeyer. Im Ergebnis gehöre die IC Immobilien Gruppe Priggemeyer zufolge zu den wenigen Dienstleistern für geschlossene Immobilienfonds, die die hohen Anforderungen des AIFM schon heute weitgehend erfüllen könnten.